tanzbüro
Uferstraße 23
13357 Berlin
+49 30 460 643 51
postno-spam@tanzbuero-berlin.de
Info

Das Tanzbüro Berlin ist zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vernetzungsstelle für die Berliner Tanzszene.

Förderfristen / Open Calls

SenKultGZ: Spartenoffene IMPACT-Förderung

Bewerbungsfrist: 22.10.2026, 14 Uhr

Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden.
Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben.

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen in Berlin leben. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.
  • Die Projekte können auch Co-Produktionen sein, müssen jedoch in Berlin öffentlich präsentiert werden.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von CD-Produktionen und Druckkostenzuschüssen. Ebenso ausgeschlossen sind reine Workshopformate, vereinsinterne Jubiläen, Benefizveranstaltungen, Feste und Feiern jeglicher Art (z.B. Weihnachtsfeiern, Preisverleihungen u.ä.) sowie gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben.

Umfang der Förderung

Es stehen insgesamt ca. 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
Diese Summe steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für das Jahr 2027.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, welche für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die IMPACT-Förderung wird in der Regel im Sommer eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/interkulturelle-projekte/artikel.82020.php 

Folgt uns