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Das Tanzbüro Berlin ist zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vernetzungsstelle für die Berliner Tanzszene.

Förderfristen / Open Calls

SenKultGZ: Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin

Bewerbungsfrist: 15.09.2026, 14 Uhr

Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen aller Sparten bestimmt. Gefördert wird die künstlerische/kuratorische Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern an selbst gewählten Orten weltweit. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium für künstlerische/kuratorische Kooperation kann variieren von 1 bis 3 Monaten, wovon mindestens 50 % der Stipendienzeit am Zielort verbracht werden soll.

Bewerbungen sind möglich für Einzelkünstler:innen und Künstler:innengruppen. Die Gruppe muss den Zusammenschluss von Künstler:innen durch eine gemeinsame Erklärung bestätigen oder einen GbR-Vertrag vorlegen.

Voraussetzungen

  • Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Sie verfügen über ein Einladungsschreiben des Kooperationspartners: Die Zusammenarbeit sollte gemeinsame Ziele der Partner verfolgen und eine gegenseitige Wirkung entfalten. Nicht gefördert werden Vorhaben, die keine kooperativen Aspekte aufweisen, dazu zählen u.a. reine Recherchereisen, Residenzaufenthalte ohne künstlerische Kollaboration vor Ort, Präsentationen bestehender Arbeiten im Ausland.
  • Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
  • Die Bewerber:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und nicht als Professor:in an einer Hochschule tätig.
  • Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass oder Aufenthaltstitel einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.

Umfang der Förderung

Die Stipendien werden gestaffelt (in Stufen à 500 €) vergeben. Je nach Anzahl der Reisenden, dem Ziel und Zeitraum können Stipendien in Höhe von 1.000 € bis max. 10.000 € vergeben werden. Als Richtgröße für die Höhe des Stipendienbetrags dient ein monatlicher Betrag von 2.500 € für Reisen innerhalb bzw. 3.000 € außerhalb Europas.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Stipendien werden in der Regel einmal jährlich im Sommer (August/September) für das jeweils darauffolgende Kalenderjahr ausgeschrieben.

Jury

Die Zusammensetzung der Jury wird rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben. Die Kommunikation der Ergebnisse des Jury-Verfahrens findet voraussichtlich im Dezember 2026 / Januar 2027 statt.

Antragsstellung

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin Global – alle Sparten - Berlin.de 


Paris in Kooperation mit der Cité Internationale des Arts

für Künstler:innen aus den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Tanz

  • 1 Stipendium à 6 Monate – Mai bis Oktober 2027


Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen der genannten Sparten bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Kunstszene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstler:innen bereit.

Voraussetzungen

  • Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
  • Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin und sind in Berlin gemeldet (Erstwohnsitz).
  • Die Künstler:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und lehren nicht als Professor:in an einer Hochschule.
  • Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • Ehemalige Kulturaustauschstipendiat:innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (Oktober 2024 oder vorher), können sich erneut bewerben.

Umfang der Förderung

Das Stipendium beträgt

  • für Paris: monatlich 2.500,- € pauschal (Hin-/Rückreise, Material, Lebenshaltung) und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité und Teilnahme an den Programmangeboten der Cité;

Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstler:innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler:innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Stipendien werden in der Regel einmal jährlich im Sommer (August/September) für das jeweils darauffolgende Kalenderjahr ausgeschrieben.

Jury

Es gibt ein zweistufiges Jury-Verfahren. Die von der Berliner Kulturverwaltung berufenen Fach-Jurys treffen im November/Dezember 2026 eine Vorauswahl.

Für Paris, Musik und Bildende Kunst/Literatur/Tanz: Fachjury Internationaler Kulturaustausch

Die jeweiligen Partnerinstitute im Ausland treffen aus der jeweiligen Vorauswahl die Endauswahl. Zum Ergebnis der Vorauswahl erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2027 und zum Ergebnis der Endauswahl voraussichtlich im Februar 2027 eine Mitteilung.

Die Namen der geförderten Künstler:innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Antragsstellung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!

Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt durch.

Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin: Istanbul, Paris, New York, Tokio - Berlin.de

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