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Förderfristen / Open Calls

SenKultGZ: Kofinanzierungsfonds

Bewerbungsfrist: 28.09.2026, 14 Uhr

Der Kofinanzierungsfonds soll es professionell künstlerisch Tätigen, Gruppen und Einrichtungen aller Kunstdisziplinen ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Diese Voraussetzung muss in den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme erkennbar sein. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe möglich.

Verfahrensablauf:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung. Dies ist ausschließlich online möglich.

  • Beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm sowie die Informationen zu den Hauptförderern.
  • Der Antrag ist so einzureichen, wie er später beim Hauptförderer eingereicht wird inklusive aller Anlagen.
  • Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (wie bei Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.

2. Ihr Antrag wird geprüft.

  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

3. Ergebnis

  • Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
  • Die Antragstellenden, deren Anträge formal zugelassen wurden, werden voraussichtlich Mitte November 2026 per E-Mail über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
  • Die zur Förderung empfohlenen Vorhaben werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, die jeweiligen Anträge können beim Hauptförderer eingereicht werden.
  • Die Förderempfehlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sich der Hauptförderer ebenfalls für eine Förderung des jeweiligen Projektes ausspricht. Sofern der Hauptförderer den Antrag ablehnt, ist die Förderempfehlung des o.g. Antragsverfahrens gegenstandslos.
  • Die Zuwendungsstelle ist über die Entscheidung des Hauptförderers unverzüglich zu unterrichten.

Ausschlusskriterien
Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind:

  • Studierende oder eine Professur innehabende Personen,
  • Projekte, die bereits begonnen wurden,
  • Projekte, die ausschließlich außerhalb von Berlin stattfinden,
  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben,
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen,
  • Antragstellende, die eine rein institutionelle Förderung beantragen,
  • Preisgelder, Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien,
  • Finanzierungen von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites sowie Apps und die Produktion von Filmen (rein künstlerische Filme bleiben von diesem Ausschluss unberührt),
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Landesmittel) zugesagt ist, z.B. durch Musicboard, inm, DKLB Stiftung (LOTTO),
  • Vorhaben mit Kofinanzierung über TANZPAKT Stadt-Land-Bund,
  • rein digitale Präsentationsformate (z.B. Streaming),
  • Investive Maßnahmen,
  • Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden,
  • Mitglieder der Jury sowie Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige.

Förderung aus dem Kofinanzierungsfonds beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de

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