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Das Tanzbüro Berlin ist zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vernetzungsstelle für die Berliner Tanzszene.

Förderfristen / Open Calls

SenKultGZ: Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte

Bewerbungsfrist: 31.07.2026, 18.00 Uhr

Gefördert werden zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte, die in Berlin realisiert werden. Insbesondere Projekte zu den Themen Nationalsozialismus, SED-Diktatur, deutsch-deutsche Geschichte, Kolonialismus, Migrations- und Demokratiegeschichte, feministische und queere Geschichte sind förderfähig.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte zu fördern
Gefördert werden Projekte, die im sonstigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Voraussetzungen

  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben.
  • Die geförderten Vorhaben müssen im Förderjahr in Berlin öffentlichkeitswirksam sichtbar werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:
 

  • Projekte, die keinen thematischen Berlinbezug haben;
  • vorwiegend künstlerische Projekte;
  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben;
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen;
  • solche Projekte und Programme, für die die Berliner Kulturverwaltung bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht;
  • Antragstellende die rein institutionelle Förderung beantragen;
  • mehrjährige Projekte;
  • Filmförderung;
  • Kosten für Catering und Bewirtung;
  • reine Druckkostenzuschüsse / alleinige Umsetzung einer Buchpublikation (mit Ausnahme von Begleitpublikationen, die Bestandteil einer Ausstellung oder vergleichbarer Präsentationen sind);
  • die Digitalisierung, d.h. die Herstellung von Digitalisaten und Archivierung von Sammlungen (historische oder kunstgeschichtliche Sammlungen);
  • die Pflege von Websites;
  • die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive);
  • die Restaurierung von Objekten (Artefakte, Kunstgegenstände etc.)
  • rein bauliche Maßnahmen;
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-)Finanzierung der Berliner Kulturverwaltung (Landesmittel) zugesagt ist (gilt nicht für EU-Fördermittel, Bundesmittel und Mittel der dezentralen Kulturarbeit).

Umfang der Förderung

Die zu beantragende Summe soll mindestens 5.000 € und höchstens 40.000 € betragen; die Höchstsumme kann nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte wird einmal jährlich ausgeschrieben. Bitte beachten Sie die Frist im Informationsblatt.

Der Antragszeitraum ist der 01.06.2026 – 31.07.2026.

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/projektfonds-zeitgeschichte-und-erinnerungskultur/ 

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