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Förderfristen / Open Calls

Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt: Einzelprojektförderung

Bewerbungsfrist: 30.06.2026

Am 09. Juni 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über big blue button angeboten.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – im Jahr 2027 Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte. Privatrechtlich organisierte Theater und Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste können sich bis zum 30. Juni 2026 für das Jahr 2027 bewerben.

Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Die Antragstellenden müssen mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahe Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.

Zudem können im Rahmen der Einzelprojektförderung im Jahr 2027 Einzelprojekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Hierfür stehen, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, zusätzliche Mittel bereit. Um einen Antrag im Bereich „Tanz für junges Publikum“ zu stellen, wählen Sie bei der Sparte „Tanz für junges Publikum“ aus. Sie können insgesamt nur einen Antrag auf Einzelprojektförderung stellen, entweder im Bereich „Tanz für junges Publikum“ oder in einer der übrigen Sparten. Für die Sparte „Tanz für junges Publikum“ gelten die gleichen Voraussetzungen und Abläufe wie für die Einzelprojektförderung in den übrigen Sparten.

Umfang der Förderung

Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Einzelprojektförderung wird ab 18. Mai 2026 für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.

Am 09. Juni 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über big blue button angeboten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 04. Juni 2026 an unter DK.TANZnoSpam@kultur.berlin.de. Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

 

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