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Förderfristen / Open Calls

Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt: Einstiegsförderung

Bewerbungsfrist: 30.06.2026

Am 09. Juni 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über big blue button angeboten.

Berufseinsteigende, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekommen haben und noch keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist, können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Förderprogramm ist auch für Quereinsteigende, Berufsumsteigende und Wiedereinsteigende offen. Auch in diesem Förderprogramm kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben gewährt werden. Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahe Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 Euro.

Im Rahmen der Einstiegsförderung können im Jahr 2027 ebenfalls Einstiegsprojekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Hierfür stehen, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, zusätzliche Mittel bereit. Um einen Antrag im Bereich „Tanz für junges Publikum“ zu stellen, stellen, wählen Sie bei der Sparte „Tanz für junges Publikum“ aus. Sie können insgesamt nur einen Antrag auf Einstiegsförderung stellen, entweder im Bereich „Tanz für junges Publikum“ oder in einer der übrigen Sparten. Für die Sparte „Tanz für junges Publikum“ gelten die gleichen Voraussetzungen und Abläufe wie für die Einstiegsförderung in den übrigen Sparten.

Voraussetzungen:
Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen:

  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
  • Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
  • Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.

Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind.

 

Zeitraum der Ausschreibung:
Die Einstiegsförderung wird ab 18. Mai 2026 für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben. Bewerbunfsgrist ist der 30.06.2026.

Am 09. Juni 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über big blue button angeboten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 04. Juni 2026 an unter DK.TANZnoSpam@kultur.berlin.de. Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

 

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