Die einjährige Förderung für Produktionsorte kann für Präsentations- und/oder Produktionsorte der darstellenden und performativen Künste / Tanz nach Maßgabe der Qualität und des programmatischen Profils gewährt werden, die bereits auf positives Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind. Ziel dieser Förderung ist die Sicherung der Produktions-/Präsentationsorte (Arbeitsstrukturen) sowie des künstlerischen Betriebs (künstlerische Projekte). Im Antrag sollte daher auch eine auf den Förderzeitraum bezogene künstlerische Perspektive dargestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist ein vorhandener, professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktions- und/oder Aufführungsort, der seit mindestens 2 Jahren unter der antragstellenden Leitung besteht. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragsstellende ist nicht möglich. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahe Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.
Umfang der Förderung
Im Rahmen der Förderung für Präsentations- und/oder Produktionsorte können:
- Investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Präsentations- und/oder Produktionsorten
- Betriebszuschüsse für solche Präsentations- und/oder Produktionsorte (Personal-, Betriebs-, Mietkosten etc.
- Programmmittel
beantragt werden.
Zeitraum der Ausschreibung
Die einjährige Förderung für Präsentations- und/oder Produktionsorte wird ab 18. Mai 2026 für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.