Förderfristen / Open Calls

Nationales Performance Netz: Gastspiele Tanz National, International & Koproduktionen Tanz

Bewerbungsfristen: 31.01.2026 (Koproduktionsförderung) | 02.02.2026 (Gastspiele Tanz national/international)

Antragsberechtigt für die Gastspiele Tanz National sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter*innen auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Antragsberechtigt für die Gastspiele Tanz International sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler*innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Ziel der Koproduktionsförderung ist es, den Austausch zwischen Künstler*innen, Veranstalter*innen und Produzent*innen überregional als auch international zu unterstützen. Antragsteller ist der/die hauptverantwortliche Produzent*in der Produktion.


Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz können Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter:innen in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden.

Zeigt ein:e Veranstalter:in das Gastspiel mit 3 und mehr Vorstellungen können öffentliche Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 40%, private Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 60% gefördert werden.

Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.

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Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ bezuschusst 50% der Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar auf Basis der NPN-Mindesthonorargrenzen zahlt. Abhängig von der Ländergruppenzugehörigkeit der Veranstalter:innen werden weitere Gastspielkosten wie folgt gefördert:

Gruppe A: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar zahlt

Gruppe B: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar zahlt, sowie 100% der Per Diems und Unterbringungskosten

Gruppe C: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar zahlt, 100% der Per Diems und Unterbringungskosten, sowie 50% der Reise- und Transportkosten

jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz-international


Für die Höhe des Budgets einer Koproduktion gibt es keine Richtgröße. Gefördert wird meist im Rahmen von 10.000,- bis 50.000,- EUR, jedoch maximal bis 50% der Gesamtkosten.

jointadventures.net/nationales-performance-netz/koproduktionen-tanz
 

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