Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz können Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter:innen in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden.
Zeigt ein:e Veranstalter:in das Gastspiel mit 3 und mehr Vorstellungen können öffentliche Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 40%, private Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 60% gefördert werden.
Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.
jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz
Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ bezuschusst 50% der Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar auf Basis der NPN-Mindesthonorargrenzen zahlt. Abhängig von der Ländergruppenzugehörigkeit der Veranstalter:innen werden weitere Gastspielkosten wie folgt gefördert:
Gruppe A: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar zahlt
Gruppe B: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar zahlt, sowie 100% der Per Diems und Unterbringungskosten
Gruppe C: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der/die einladende Veranstalter:in als Honorar zahlt, 100% der Per Diems und Unterbringungskosten, sowie 50% der Reise- und Transportkosten
jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz-international
Für die Höhe des Budgets einer Koproduktion gibt es keine Richtgröße. Gefördert wird meist im Rahmen von 10.000,- bis 50.000,- EUR, jedoch maximal bis 50% der Gesamtkosten.
jointadventures.net/nationales-performance-netz/koproduktionen-tanz