Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 50. Jurysitzung ist der 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im November 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Förderrichtlinien und Fördergrundsätze
Was ist die Aufgabe der Kulturstiftung des Bundes? Wo liegt die Förderkompetenz und welche Förderungen werden grundsätzlich ausgeschlossen?
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen, die besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs haben. Schwerpunkt der Allgemeinen Projektförderung sind innovative Projekte im internationalen Kontext.
- Was ist Aufgabe der Kulturstiftung des Bundes?
- Welche Projekte werden in der Allgemeinen Projektförderung unterstützt?
Muster und Vorlagen
Sie haben sich gut informiert und möchten einen Antrag stellen? Sie suchen nach Mustern und Vorlagen für Ihren Kosten- und Finanzierungsplan oder für Zusagen von Projektpartnern? Sie werden gefördert und wollen Ihr Projekt erfolgreich abschließen?
Wir stellen eine Reihe an Dokumenten zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag nutzen können. Wenn Ihr Projekt gefördert wird, finden Sie hilfreiche Muster, z.B. zur Abrechnung.
- Muster Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX, 39,5 KB)
- Leitfaden zur Abrechnung
- Zur Übersicht sämtlicher Vorlagen
Förderantrag online stellen
Über das unten verlinkte Antragsformular können Sie Ihren Förderantrag online stellen.
Bitte beachten Sie, dass die neue Antragsfrist am 31.1. & 31.7. jetzt jeweils 12 Uhr mittags endet!
Wenn Sie technische Probleme haben, senden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an: antragssupport(at)kulturstiftung-bund.de oder rufen Sie uns an unter: + 0049 (0)345 2997 444.
Zum Online-Antragsformular (externer Link, öffnet neues Fenster)
Termine der Jurysitzung
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine unabhängige Fachjury empfiehlt aus den eingegangenen Anträgen dem Vorstand Projekte zur Förderung.
Zweimal im Jahr gibt es einen Antragsschluss mit anschließender Jurysitzung. Über Anträge, die bis zum 31. Januar eingereicht werden, entscheidet die Jury im Frühjahr, meist Anfang Mai. Über Anträge, die bis zum 31. Juli eingehen, entscheidet sie im Herbst, meist Anfang November.
Online-Beratung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Allgemeinen Projektförderung (AP). Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, finden Sie alle weiterführenden Informationen auf dieser Website. Sollten darüber hinaus Nachfragen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung aufkommen, bieten wir Ihnen digitale Beratungstermine an.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen – etwa, wer antragsberechtigt ist, welche Vorhaben wir fördern, welche Unterlagen für einen Antrag einzureichen sind, in welcher finanziellen Form und Höhe wir fördern – finden Sie in unseren Förderrichtlinien (externer Link, öffnet neues Fenster), den Fördergrundsätzen (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie in den FAQs (externer Link, öffnet neues Fenster). Wir bitten Sie, die Dokumente und FAQs vor Ihrer Teilnahme an der Online-Beratung zu lesen.
Mit unserem Angebot sprechen wir kulturelle Institutionen wie zum Beispiel Museen, Theater, Literaturhäuser, gemeinnützige Kunstvereine an. Die Online-Beratung richtet sich an verantwortliches Personal solcher Institutionen, die erstmals einen Förderantrag in der AP erarbeiten, ausdrücklich jedoch nicht an Einzelpersonen. In Ihrer Funktion bringen Sie bereits konkrete Vorstellungen von dem Projekt, vielleicht bereits eine grobe Budgetplanung und Kooperationszusagen zur Vorbereitung mit.
Termine für die Online-Beratung
30.06.2026 – 14:00–15:30 Uhr
BItte wählen Sie sich über diesen Link ein.