Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen, und fördern damit neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.
WAS?
Wir fördern mit dem IKF professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen.
Antragstellende sind sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelkünstler*innen) als auch juristische Personen (z.B. Institutionen, Vereine, organisierte Gruppen, etc.) im deutschen Ausland, die ihre Vorhaben in dialogorientierter Partnerschaft mit Künstler*innen/Ensembles/Initiativen in Deutschland planen. Entscheidend ist der jeweilige Lebens- und Arbeitsmittelpunkt und nicht die Nationalität.
WER?
Mit dem IKF fördern wir die Entwicklung neuer Produktionen sowie die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen in Musik, Theater, Tanz, und Performance, die künstlerisch hochwertig sind und öffentlich wirken. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartner*innen ist unabdingbar. Aus der Bewerbung muss klar hervorgehen, dass ein echtes beidseitiges Interesse an der dialogorientierten Produktion vorliegt. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.
Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten.
WANN?
Ab 2026 gelten folgende festgelegte Bewerbungszeiträume pro Jahr:
Bewerbungszeitraum 15.1. bis 1.4.2026
Frist: 1.4.2026
Projektbeginn: mit Förderzusage ab 1.7.2026
Projektende: bis spätestens 1.10.2027
Verwendungsnachweis: bis zum 1.12.2027 vorzulegen
Bewerbungszeitraum 15.7. bis 1.10.2026 (Änderungen vorbehalten)
Frist: 1.10.2026
Projektbeginn: mit Förderzusage ab 4.1.2027
Projektende: bis spätestens 1.4.2028
Verwendungsnachweis: bis zum 1.6.2028 vorzulegen