Vorbereitung und Einreichung von Anträgen
Die Antragstellung erfolgt über unser Online-Portal.
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen einige wichtige Hinweise, die Ihnen Arbeit und Planungsaufwand ersparen.
Antragsfristen
Antragsfrist für die Einreichung von Projekten im
- 1. Quartal oder später: bis zum 30. September des Vorjahres
- 2. Quartal oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres
- 3. Quartal oder später: bis zum 31. März
- 4. Quartal oder später: bis zum 30. Juni
Öffentliche Wahrnehmung des Projekts und Logo
Worauf müssen Sie achten? Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Zwischen- und Abschlussbericht
Der Projekt-Zwischenbericht und der Abschlussbericht werden – über das Online-Formular eingereicht.
Fehlt ihnen die technische Ausstattung, um Scans ihrer Buchhaltungs-Belege zu erstellen oder sind es zu viele Belege? Dann besteht die Möglichkeit, die Belege nach dem Ausfüllen des Formulars ausgedruckt postalisch an den Fonds schicken.
Abrechnung der Förderbeiträge
Wie geht das? Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Wer kann Anträge stellen?
Wir bieten finanzielle Förderzuschüsse zu Aktivitäten von Einzelnen oder Organisationen aus der Tschechischen Republik und Deutschland, die zur vertieften Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen beitragen.
Voraussetzung für die Durchführung ihres Projekts ist ein Projektpartner aus dem jeweils anderen Land (Ausnahmen nur bei Publikationen, Renovierung jüdischer Baudenkmäler, Hochschulstipendien und manchen Sonderausschreibungen möglich).